Dorothee von Detten

Ihre Fachanwältin für Erbrecht 

Vorsorge - & Nachfolgeplanung 

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass er für sich selber nicht mehr entscheiden kann. Dies kann sowohl nach einem schweren Unfall der Fall sein, als auch durch eine Erkrankung oder durch zunehmende Altersschwäche.

Wer vorab für diese Fälle keine Regelungen getroffen hat, muss befürchten, dass andere für ihn Entscheidungen treffen, ohne dass er die Richtung bestimmen kann. Werden nämlich keine Vorsorgeregelungen getroffen, droht die Gefahr, dass das Betreuungsgericht (früher wurde es Vormundschaftsgericht genannt) einen Betreuer bestellt. 

Die Auseinandersetzung mit Fragen rund um die Themen Krankheit, Alter und Tod fällt vielen Menschen schwer. Nichtsdestotrotz ist eine Klärung derartiger Fragen zwingend notwendig, um sicherzugehen, dass Ihr persönlicher Wille befolgt wird, sollten Sie dazu nicht in der Lage sein. Damit nehmen Sie nicht nur sich eine Last ab – auch Ihren Angehörigen wird die Entscheidung erleichtert, da diese sich an Ihrem Willen orientieren werden. Das Vorsorgerecht und die Nachfolgeplanung sind somit überaus wichtige und sensible Bereiche, die möglichst mit professioneller Hilfe durchdacht, geplant und rechtswirksam umgesetzt werden sollten. 

Rechtsanwältin Dorothee von Detten